Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2001 - 2 M 64/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschreibung, Ernennung, Konkurrentenstreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 12.06.2001 - 1 B 317/01
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2001 - 2 M 64/01
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 52
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2001 - 2 M 95/00
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2001 - 2 M 64/01
Dass er sich dabei in unzulässiger Weise als gebunden angesehen hätte, ist nicht ersichtlich (vgl. Beschluss des Senats vom 30.01.2001 - 2 M 95/00 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2001 - 2 M 4/01
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2001 - 2 M 64/01
Die Beschwerde des Antragsgegners blieb erfolglos (Beschluss des Senats vom 16.02.2001 - 2 M 4/01 -). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2001 - 2 M 64/01
Es reicht allerdings aus, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 ).
- BGH, 28.11.2005 - NotZ 30/05
Zulässigkeit der Rücknahme der Ausschreibung von Notarstellen
Diese Vorgehensweise ist auch nicht mit einer verfassungsrechtlich bedenklichen Probeausschreibung zur Sichtung von Bewerbern (vgl. BVerfG DNotZ 2002, 891, 894) zu vergleichen, sondern mit einem veränderten Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle, das im öffentlichen Dienst eine Neuausschreibung regelmäßig rechtfertigen oder sogar gebieten kann (vgl. BVerwGE 115, 58, 60 f.; OVG Münster, DÖD 2004, 205 f. und NVwZ-RR 2002, 52 f.). - BGH, 28.11.2005 - NotZ 34/05
Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der …
Diese Vorgehensweise ist auch nicht mit einer verfassungsrechtlich bedenklichen Probeausschreibung zur Sichtung von Bewerbern (vgl. BVerfG DNotZ 2002, 891, 894) zu vergleichen, sondern mit einem veränderten Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle, das im öffentlichen Dienst eine Neuausschreibung regelmäßig rechtfertigen oder sogar gebieten kann (vgl. BVerwGE 115, 58, 60 f.; OVG Münster, DÖD 2004, 205 f. und NVwZ-RR 2002, 52 f.). - LSG Bayern, 23.04.2008 - L 12 KA 443/07
Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Befugnis der KÄV zur …
Bei Beamtenbewerbungsverfahren wird die von der Behörde gesetzte Bewerbungsfrist als Ordnungsfrist angesehen (OVG Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2002, 1 B 1133/01, NVwZ-RR 2002, 52 m.w.N.).
- BGH, 20.03.2006 - NotZ 40/05
Anfechtbarkeit des Abbruchs der Ausschreibung einer Notarstelle
Diese Vorgehensweise ist nicht mit einer verfassungsrechtlich bedenklichen Probeausschreibung zur Sichtung von Bewerbern (vgl. BVerfG DNotZ 2002, 891, 894) zu vergleichen, sondern mit einem veränderten Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle, das im öffentlichen Dienst eine Neuausschreibung regelmäßig rechtfertigen und sogar gebieten kann (vgl. BVerwGE 115, 58, 60 f.; OVG Münster, DÖD 2004, 205 f. und NVwZ-RR 2002, 52 f.). - BGH, 20.03.2006 - NotZ 51/05
Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der …
Diese Vorgehensweise ist nicht mit einer verfassungsrechtlich bedenklichen Probeausschreibung zur Sichtung von Bewerbern (vgl. BVerfG DNotZ 2002, 891, 894) zu vergleichen, sondern mit einem veränderten Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle, das im öffentlichen Dienst eine Neuausschreibung regelmäßig rechtfertigen und sogar gebieten kann (vgl. BVerwGE 115, 58, 60 f.; OVG Münster, DÖD 2004, 205 f. und NVwZ-RR 2002, 52 f.). - BGH, 28.11.2005 - NotZ 27/05
Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der …
Diese Vorgehensweise ist auch nicht mit einer verfassungsrechtlich bedenklichen Probeausschreibung zur Sichtung von Bewerbern (vgl. BVerfG DNotZ 2002, 891, 894) zu vergleichen, sondern mit einem veränderten Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle, das im öffentlichen Dienst eine Neuausschreibung regelmäßig rechtfertigen oder sogar gebieten kann (vgl. BVerwGE 115, 58, 60 f.; OVG Münster, DÖD 2004, 205 f. und NVwZ-RR 2002, 52 f.). - BGH, 29.11.2005 - NotZ 24/05
Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der …
Diese Vorgehensweise ist auch nicht mit einer verfassungsrechtlich bedenklichen Probeausschreibung zur Sichtung von Bewerbern (vgl. BVerfG DNotZ 2002, 891, 894) zu vergleichen, sondern mit einem veränderten Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle, das im öffentlichen Dienst eine Neuausschreibung regelmäßig rechtfertigen oder sogar gebieten kann (vgl. BVerwGE 115, 58, 60 f.; OVG Münster, DÖD 2004, 205 f. und NVwZ-RR 2002, 52 f.). - BGH, 28.11.2005 - NotZ 43/05
Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der …
Diese Vorgehensweise ist auch nicht mit einer verfassungsrechtlich bedenklichen Probeausschreibung zur Sichtung von Bewerbern (vgl. BVerfG DNotZ 2002, 891, 894) zu vergleichen, sondern mit einem veränderten Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle, das im öffentlichen Dienst eine Neuausschreibung regelmäßig rechtfertigen oder sogar gebieten kann (vgl. BVerwGE 115, 58, 60 f.; OVG Münster, DÖD 2004, 205 f. und NVwZ-RR 2002, 52 f.). - BGH, 28.11.2005 - NotZ 32/05
Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der …
Diese Vorgehensweise ist auch nicht mit einer verfassungsrechtlich bedenklichen Probeausschreibung zur Sichtung von Bewerbern (vgl. BVerfG DNotZ 2002, 891, 894) zu vergleichen, sondern mit einem veränderten Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle, das im öffentlichen Dienst eine Neuausschreibung regelmäßig rechtfertigen oder sogar gebieten kann (vgl. BVerwGE 115, 58, 60 f.; OVG Münster, DÖD 2004, 205 f. und NVwZ-RR 2002, 52 f.). - BGH, 28.11.2005 - NotZ 28/05
Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der …
Diese Vorgehensweise ist auch nicht mit einer verfassungsrechtlich bedenklichen Probeausschreibung zur Sichtung von Bewerbern (vgl. BVerfG DNotZ 2002, 891, 894) zu vergleichen, sondern mit einem veränderten Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle, das im öffentlichen Dienst eine Neuausschreibung regelmäßig rechtfertigen oder sogar gebieten kann (vgl. BVerwGE 115, 58, 60 f.; OVG Münster, DÖD 2004, 205 f. und NVwZ-RR 2002, 52 f.). - BGH, 28.11.2005 - NotZ 25/05
Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der …
- BGH, 28.11.2005 - NotZ 19/05
Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der …
- BGH, 28.11.2005 - NotZ 29/05
Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der …
- BGH, 28.11.2005 - NotZ 22/05
Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der …
- BGH, 28.11.2005 - NotZ 23/05
Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der …
- BGH, 28.11.2005 - NotZ 31/05
Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der …
- BGH, 28.11.2005 - NotZ 20/05
Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2004 - 2 M 248/03
Ernennung zum Direktor der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2002 - 2 M 15/02